LE: zur Kasse bitten.mwa

Definition

AI-generiert

„zur Kasse bitten“ bezeichnet das Verfahren, bei dem ein Verkäufer einen Käufer auffordert, den fälligen Betrag zu bezahlen.


Eigenschaften


Beispiele

FE:AgensDie Mutter
setzteLE:setzen
FE:Objektdas Kind
FE:Fester_Standortim Kinderwagen
FE:Ergebnisaufrecht
.
FE:AgensDas Mädchen
hat
FE:Objektihre Stofftiere
FE:Ergebnisaufrecht
gesetztLE:setzen
.
FE:ErklärungDamit man ihm beim Essen leichter helfen kann
, wird
FE:Objektder alte Mann
FE:Instrumentmit Hilfe von Kissen
FE:Ergebnisaufrecht
gesetztLE:setzen
.
FE:AgensCNI