LE: handeln (mit).v
Definition
AI-generiert
„Handeln“ bezeichnet den aktiven Vorgang des Tausches zwischen zwei Parteien, bei dem jeweils Objekte ausgetauscht werden, wobei jede Partei sowohl als Anbieter als auch als Empfänger auftreten kann.
Eigenschaften
Beispiele
Kolumbus : ein Held oder ein LE:Schurke ?
WarKop
FE:Personer
FE:PersonSchurke
Anscheinend hat ein anderer LE:Schurke Robert Esche am Mittwochmorgen dasselbe angetan , nur dass es um 5 Uhr morgens war .
FE:PersonSchurke
FE:Bezugskontextvom gleichen Radiosender