LE: handeln (mit).v

Definition

AI-generiert

„Handeln“ bezeichnet den aktiven Vorgang des Tausches zwischen zwei Parteien, bei dem jeweils Objekte ausgetauscht werden, wobei jede Partei sowohl als Anbieter als auch als Empfänger auftreten kann.


Eigenschaften


Beispiele

Kolumbus :
WarKop
FE:Personer
ein Held oder ein
FE:PersonSchurke
LE:Schurke
?
Anscheinend hat ein anderer
FE:PersonSchurke
LE:Schurke
FE:Bezugskontextvom gleichen Radiosender
Robert Esche am Mittwochmorgen dasselbe angetan , nur dass es um 5 Uhr morgens war .