LE: zusammenschlagen.v

Definition

AI-generiert

Ein aktives Handeln, bei dem eine Person (Agens) eine andere Person (Opfer) körperlich verletzt oder Schaden zufügt, häufig durch Schläge oder gewaltsame Übergriffe.


Eigenschaften


Beispiele

FE:InstrumentDas Maultier
wird
FE:Frequenzhäufig
FE:Rolleals geduldiger und ausdauernder Lastenträger
genütztLE:nützen
.
FE:VerwenderCNI
FE:ZweckINI
Auf Basis dieses Pachtvertrages kann
FE:Verwenderdie Gemeinde
FE:Zeithinkünftig
FE:Instrumentdas Kloster
FE:Zweckfür Veranstaltungen
nützenLE:nützen
.
FE:VerwenderWir
nützenLE:nützen
FE:Instrumentunser Wochenendhaus
nur
FE:Frequenzselten
, da wir viel verreisen .
FE:ZweckINI
FE:InstrumentDas Holz
müsse
genütztLE:nützen
werden , "verfaulen lasse ich das Holz nicht , das produziert genauso viele Abgase wie das Verbrennen" .
FE:VerwenderCNI
FE:ZweckINI