LE: heißen.v

Definition

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Das Verb "heißen" bezeichnet den Akt, eine Verpflichtung oder Pflicht auszusprechen oder festzulegen, die von einer verantwortlichen Partei unter bestimmten Bedingungen erfüllt werden muss, wobei eine Nichterfüllung potenzielle unerwünschte Konsequenzen nach sich ziehen kann.


Eigenschaften


Beispiele