LE: abhören.v

Definition

Eine Definition für diese lexikalische Einheit folgt.
Illustratives Beispiel:
Die Befugnis für Strafermittler ,
FE:PhänomenTelefone
abzuhörenLE:abhören
, sollte nicht ohne `` sorgfältige Güter- und Risikoabwägung '' ausgeweitet werden .
FE:Aktiv_WahrnehmenderCNI

Eigenschaften


Beispiele