LE: abhören.v
Definition
Für diese LE wurde noch kein Definitionstext erstellt.
Eine Definition für diese lexikalische Einheit folgt.Illustratives Beispiel:
Die Befugnis für Strafermittler , , sollte nicht ohne `` sorgfältige Güter- und Risikoabwägung '' ausgeweitet werden .
FE:PhänomenTelefone
abzuhörenLE:abhören
FE:Aktiv_WahrnehmenderCNI
Eigenschaften
Beispiele