LE: kündigen.v

Definition

Eine Definition für diese lexikalische Einheit folgt.
Illustratives Beispiel:
FE:ArbeitgeberDer Schlossermeister
darf
FE:ArbeitnehmerIhrem Mann
das Arbeitsverhältnis
FE:Zeitvor , nach und während der Wehrpflicht
nicht
kündigenLE:kündigen
.
FE:PositionCNI
Siehe auch: E-VALBU: 2 kündigen

Eigenschaften


Beispiele