LE: nehmen.v
Definition
AI-generiert
Ein Verb, das beschreibt, wie ein Agens in eine Angelegenheit involviert wird, die negative Folgen hat, und versucht, diese Angelegenheit zu lösen oder Herausforderungen zu bewältigen.
Eigenschaften
Beispiele
Da dies eine nicht wieder zu korrigierende Entscheidung ist ( Hessisches Finanzgericht AZ : 2 K 3188 / 90 ) , heißt es bis 1998 , jährlich zu überdenken , wann der Zeitpunkt dafür gekommen ist , vom LE:Recht Abschied zu nehmen .
FE:Deskriptoralten
FE:GesetzRecht
Sobald die Mietansätze die Kosten übersteigen , wird aufs LE:Recht umgestiegen .
FE:Deskriptorneue
FE:GesetzRecht
Die Menschenrechtsorganisation amnesty international klagt in ihrem Bericht vom Monatsbeginn die Regierung in Tunis an , LE:Recht zu mißachten .
FE:Gerichtsbarkeitinternationales sowie selbst tunesisches
FE:GesetzRecht
Auch dieses LE:Recht kennt das Delikt der Pflichtverletzung .
FE:GesetzRecht
Hinzu kommen Sprachprobleme und die Unkenntnis des LE:Recht .
FE:Gerichtsbarkeitdeutschen
FE:GesetzRechts
Daß inzwischen rund neun Prozent , und damit doppelt so viele Flüchtlinge wie früher , als politisch Verfolgte anerkannt werden , ist für Innenminister Manfred Kanther Beweis , daß das LE:Recht Schutz vor politischer Verfolgung garantiert , aber die Mißbrauchsfälle herausfiltert .
FE:Deskriptorneue
FE:GesetzRecht