LE: brechen.v
Definition
AI-generiert
Das Verb "brechen" bezeichnet die willentliche oder nicht-willentliche Handlung, die gegen geltendes Recht verstößt, wodurch physische Entitäten, wie ein Gesetzbuch, abrupt und oft gewaltsam zerstört oder in mehrere Stücke getrennt werden.
Eigenschaften
Beispiele