LE: Auslieferung.n

Definition

AI-generiert

Die Auslieferung bezeichnet die Übereignung eines Verdächtigen durch die Behörden einer aktuellen Gerichtsbarkeit zur Strafverfolgung in einer anderen Gerichtsbarkeit, häufig aufgrund eines bestehenden Haftbefehls.


Eigenschaften


Beispiele

Manchmal kamen sie zusammen und
feuertenLE:abfeuern
FE:SchusswaffeM16-Sturmgewehre
FE:Bereichim Park
abLE:abfeuern
.
FE:SchützeCNI
FE:SchützeWer
hat
FE:Schusswaffeeine Pistole
FE:Zielauf meinen Klienten
abgefeuertLE:abfeuern
?
FE:SchusswaffeKanonen
abzufeuernLE:abfeuern
,
FE:Zweckum eine gute Zeit zu haben
, ist nicht meine Vorstellung von Vernunft !
FE:SchützeCNI