Attribut (LE)


Inhaltsverzeichnis

  1. Definition
  2. Beispiele
  3. Verwandte Begriffe
  4. Relevanter Wissensrahmen (Frame)

Definition


Das Attribut (lat. attribuere, ,zuteilen‘, ,zuweisen‘) ist eine syntaktische Funktion, die als Beifügung zu einem Bezugswort – meistens ein Nomen/Substantiv – auftritt und dieses genauer bestimmt. Es flektiert nach Genus, Kasus und Numerus.

Das Attribut kann unterschiedliche Realisierungsarten im Syntagma aufweisen, d.h. es kann als Adjektivattribut, Genitivattribut, Präpositionalattribut, als Relativsatz, Apposition sowie als prädikatives, adverbiales und partizipiales Attribut realisiert sein.

Attribute können auch in Zusammenhang mit anderen Bezugswörtern auftreten, zum Beispiel mit Pronomen, Adjektiven, Adverbien und Partizipien. Hinsichtlich ihrer Stellung im Satz wird zwischen Linksattribut und Rechtsattribut unterschieden – je nachdem, ob sie dem Bezugswort vor- oder nachgestellt sind.

Attribute sind nicht willkürlich verschiebbar. Sie können nur zusammen mit dem Satzglied, auf das sie sich beziehen, umgestellt werden.

Beispiele


Beispiel Linksattribut: „Das kleine Kind rannte auf die Straße.“

Beispiel Rechtsattribut: „Viele der gestellten Fragen konnte sie nicht beantworten.“

Verwandte Begriffe


Relevanter Wissensrahmen (Frame)


Attribut evoziert den Attribut-Frame.

In der Definition wurden die folgenden Frame-Elemente verwendet:

BEIFÜGUNG

REALISIERUNGSART

NUMERUS

SEQUENTIELLE ABFOLGE („Stellung“)

BEZUG (verwendet als „Bezugswort“)


Kategorie:

Ebene 1
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