Relativsatz
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Inhaltsverzeichnis
Definition
Der Relativsatz ist ein Satztyp in untergeordneter Stellung, der durch ein Relativpronomen oder ein Relativadverb eingeleitet wird. Typischerweise bezieht er sich auf ein Nomen und beschreibt dessen Eigenschaften näher. Bei dieser attributiven Verwendung wird der Relativsatz typsicherweise mit Verbletztstellung hinter dem Bezugs-Nomen positioniert und mithilfe eines Relativpronomens eingeleitet.
Neben attributiven Relativsätzen treten aber auch freie Relativsätze auf, die nicht von einem Satzglied abhängen, sondern selbst Satzgliedstatus besitzen.
Auf semantischer Ebene lassen sich darüber hinaus restriktive von nicht-restriktiven (auch: appositiven) Relativsätzen unterscheiden. Restriktive Nebensätze schränken die im Matrixsatz genannte Bezugsmenge ein und sind obligatorisch. Nicht-restriktive Relativsätze geben dagegen lediglich Zusatzinformationen, die auch weggelassen werden könnten.
Wenn Relativsätze sich auf einen ganzen Satz beziehen, spricht man auch von weiterführenden Nebensätzen.
Beispiele
attributiver Relativsatz: „Meine Schuhe, die neu sind, sind sehr bequem.“
freier Relativsatz: „Wer schön sein will, muss leiden.“
restriktiver Relativsatz: „Das ist das Haus, das sie gekauft haben.“
nicht-restriktiver Nebensatz: „Lukas, den ich aus Düsseldorf kenne, singt ein Lied.“
weiterführender Relativsatz: „Er hat nur noch alleine Zuhause gesessen, was ihm nicht gut getan hat.“
Verwandte Begriffe
Relevanter Wissensrahmen (Frame)
Relativsatz evoziert den Eingeleiteter_Nebensatz-Frame.
In der Definition wurden die folgenden Frame-Elemente verwendet:
SYNTAKTISCH_GEREGELTE_EINHEIT (verwendet als „Satztyp“)
UNTERGEORDNETE_STELLUNG
EINLEITUNGSELEMENT (verwendet als „Relativpronomen“ , „Relativadverb“)
VERBSTELLUNG (verwendet als „Verbletztstellung“)
REALISIERUNGSART (verwendet als „attributiven“ , „freie“ , „restriktive“ , „nicht-restriktiven“ , „weiterführenden“)
Kategorie:
Ebene 1