Adjektiv


Inhaltsverzeichnis

  1. Definition
  2. Beispiele
  3. Verwandte Begriffe
  4. Relevanter Wissensrahmen (Frame)

Definition


Das Adjektiv (lat. adiectῑvum/griech. epitheton, ,das Hinzugefügte‘; auch Eigenschaftwort) bezeichnet eine flektierbare Wortart, die die Beschaffenheit oder eine Beziehung eines (konkreten) Dinges oder Lebewesens, einer (abstrakten) Sache, eines Vorganges oder Zustandes beschreibt. Adjektive können ihrer Form nach verändert, d.h. flektiert bzw. dekliniert werden. Sie flektieren nach den grammatischen Kategorien Kasus, Numerus und Genus. Die meisten Adjektive der deutschen Sprache können zudem gesteigert werden. Dieser Vorgang heißt Komparation. Es gibt drei Steigerungsstufen: Positiv, Komparativ und Superlativ.

Das Adjektiv kann vier syntaktische Realisierungsarten aufweisen: Attributiv (als Beifügung zu einem Substantiv oder Adjektiv), prädikativ (in Verbindung mit sein, werden, bleiben und wenigen ähnlichen Verben), modal-adverbial (als beschreibendes Wiewort, Art und Weise) und satz-adverbial (mit Bezug auf den ganzen Restsatz).

Beispiele


attributives Adjektiv: „Sie hatte braune Augen.“

prädikatives Attribut: „Er blieb immer freundlich.“

modal-adverbiales Attribut: „Sie singt schön.“

satz-adverbiales Attribut: „Er läuft schnell.“

Verwandte Begriffe


Relevanter Wissensrahmen (Frame)


Adjektiv evoziert den Flektierbare Wortart-Frame.

In der Definition wurden die folgenden Frame-Elemente verwendet:

EIGENSCHAFTSWORT

KASUS

NUMERUS

GENUS

REALISIERUNGSART

EIGENSCHAFt (verwendet als „Komparation“)


Kategorie:

Ebene 1
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