Genitivattribut
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Inhaltsverzeichnis
Definition
Das Genitivattribut (lat. genetīvus, ‚angeboren‘, ‚von Geburt her‘ und lat. attribuere, ‚zuteilen‘, ‚zuweisen‘) ist eine Realisierungsart des Attributs, welches in der Regel als Beifügung zu einem Nomen/Substantiv auftritt. Es steht im Genitiv und zeigt die Zugehörigkeit zum Bezugswort an. Es flektiert nach Genus, Kasus und Numerus.
Meistens ist das Genitivattribut dem Bezugswort vorangestellt, es wird also als Rechtsattribut realisiert. In manchen Fällen, hauptsächlich in der Kombination mit Personennamen oder in der Verwendung als Stilmittel, kann es aber auch als Linksattribut erscheinen.
Wie alle Attribute ist das Genitivattribut hinsichtlich seiner Stellung im Satz nicht willkürlich verschiebbar, sondern kann nur zusammen mit seinem Bezugswort umgestellt werden.
Beispiele
Linksattribut: „Das Haus meines Vaters.“
Rechtsattribut: „Des Menschen bester Freund.“
Verwandte Begriffe
Relevanter Wissensrahmen (Frame)
Genitivattribut evoziert den Attribut-Frame.
In der Definition wurden die folgenden Frame-Elemente verwendet:
BEIFÜGUNG
REALISIERUNGSART
NUMERUS
SEQUENTIELLE_ABFOLGE (verwendet als „Rechtsattribut“ , „Linksattribut“)
BEZUG (verwendet als „Bezugswort“)
Kategorie:
Ebene 1