Relativadverb
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Inhaltsverzeichnis
Definition
Relativadverbien sind Umstandswörter, die einen Relativsatz einleiten und sich auf eine zuvor genannte Bezugsgröße beziehen. Dabei machen sie, abgesehen von wann, von den gleichen Formen Gebrauch wie die Interrogativadverbien, d.h. sie referieren auf ein bereits eingeführtes Objekt/Geschehen o.Ä. hinsichtlich Ort, Grund, Art und Weise und Zweck: „Das ist genau der Ort, wo das Verbrechen geschah.“
lokal: wo, woher, wohin, wozwischen, woran usw.
modal: wie
kausal: warum, weshalb, weswegen, wieso
Beispiele
lokal: Dort ist die Stelle, wo sein Auto liegen geblieben ist.
modal:
Es wurde ein Wahlkampf geführt,
wie man ihn zuvor noch nicht erlebt hatte.
kausal:
Es gibt keinen Grund, weshalb man es nicht tun sollte.
kausal:
Es erschließt sich nicht der Sinn, wieso man hier nicht parken darf.
Verwandte Begriffe
Relevanter Wissensrahmen (Frame)
Relativadverb evoziert den Pro Adverb im engeren Sinne-Frame
In der Definition wurden die folgenden Frame-Elemente verwendet:
UMSTANDSWORT
FUNKTION (verwendet als „einen Relativsatz einleiten“)
LOKALES_BEISPIEL (verwendet als „lokal“)
KAUSALES_BEISPIEL (verwendet als„kausal“)
MODALES_BEISPIEL (verwendet als„modal“)
Kategorie:
Ebene 1