Rederecht
Zurück zur Übersicht
Inhaltsverzeichnis
Definition
Mit Rederecht wird das Anrecht und die grundsätzliche Möglichkeit eines Gesprächsteilnehmers bezeichnet, den nächsten Turn (im Sinne von: Gesprächsbeitrag) zu produzieren, d.h. sich mit einem gewissen Gesprächsinhalt oder Thema an einen anderen Gesprächsteilnehmer zu wenden, bezeichnet.
Wann und wie genau der Wechsel des Rederechts erfolgt, wird im Alltagsgespräch durch die sog. Turn-Taking-Machinery geregelt. So zeigen sich die Gesprächsteilnehmer beispielsweise durch gewisse Signale gegenseitig an, ob der Redebeitrag beendet ist und sie das Rederecht abgeben oder behalten möchten. Kommt es zu einem Sprecherwechsels, kann dieser unterschiedlich realisiert werden: Fremdwahl (der Hörer bekommt vom aktuellen Sprecher das Rederecht zugewiesen) und Selbstwahl (der Hörer nimmt sich vom aktuellen Sprecher das Rederecht).
Beispiele
An dem folgenden Beispiel lässt sich der Rederechtswechsel (grün und gelb markiert) zwischen beiden Gesprächsteilnehmern erkennen (hier in Form einer Selbstwahl; grün).

Turn (im Sinne von Rederecht) Solo (1).png
Verwandte Begriffe
Relevanter Wissensrahmen (Frame)
Rederecht evoziert den Turn-Taking-Frame.
In der Definition wurden die folgenden Frame-Elemente verwendet:
REDERECHT
GESPRÄCHSPARTNER_1 (verwendet als „anderen Gesprächsteilnehmer“)
GESPRÄCHSPARTNER_2 (verwendet als „Gesprächsteilnehmers“)
ART_UND_WEISE (verwendet als „Fremdwahl“ , „Selbstwahl“)
KOMMUNIKATIVES_MITTEL (verwendet als „Signale“)
Kategorie:
Ebene 1