Fremdwahl
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Inhaltsverzeichnis
Definition
Fremdwahl ist eine Form des Sprecherwechsels, bei welcher der Hörer durch den Sprecher zum Reden aufgefordert wird. Stellt der Sprecher eine Frage an einer redeübergaberelevanten Stelle, so fordert er den Hörer implizit auf, darauf zu antworten. Explizit kann der Sprecher den Hörer auch durch eine direkte Anrede auffordern, den nächsten Turn zu übernehmen. Im Gegensatz zur Selbstwahl reichen bei der Fremdwahl manchmal schon ein Augenkontakt oder das Nicken in Richtung des Hörers, um auf die erwünschte Übernahme des Rederechts hinzuweisen.
Beispiele
Transkriptbeispiel Fremdwahl.PNG
Sprecher MI stellt eine Frage und fordert Hörer FI damit zum Sprechen bzw. zum Antworten auf.
Verwandte Begriffe
Relevanter Wissensrahmen (Frame)
Fremdwahl evoziert den Turn-Taking-Form-Frame.
In der Definition wurden die folgenden Frame-Elemente verwendet:
GESPRÄCHSTEILNEHMER (verwendet als „Sprecher“)
NÄCHSTER_SPRECHER (verwendet als „Hörer“)
IDENTITÄTSRELATION (verwendet als „Fremd“)
ART_UND_WEISE (verwendet als „direkte Anrede“)
MITTEL (verwendet als „Frage“ , „Augenkontakt“ , „Nicken in Richtung des Hörers“)
GESPRÄCHSSTELLE (verwendet als „redeübergaberelevante Stelle“)
Kategorie:
Ebene 1