Turn (im Sinne von: Rederecht)
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Inhaltsverzeichnis
Definition
Der Turn (engl. to take turns, ‚sich abwechseln‘; to be sb.'s turn, ‚an der Reihe sein‘) im Sinne von Rederecht bezeichnet das Anrecht und die grundsätzliche Möglichkeit eines Gesprächsteilnehmers, den nächsten Turn (im Sinne von: Gesprächsbeitrag) zu produzieren, d. h. sich mit einem gewissen Gesprächsinhalt oder Thema an einen anderen Gesprächsteilnehmer zu wenden.
Wann und wie genau der Wechsel des Rederechts erfolgt, wird im Alltagsgespräch durch die sog. Turn-Taking-Machinery geregelt. So zeigen sich die Gesprächsteilnehmer beispielsweise durch gewisse Signale gegenseitig an, ob der Redebeitrag beendet ist und sie das Rederecht abgeben möchten oder nicht.
Beispiele
An folgendem Beispiel lässt sich erkennen, wie das Rederecht und die damit verbundene Produktion eines Redebeitrags (grün und gelb markiert) von AD zu WI übergeht. WI nimmt sich hier den nächsten Turn nach einer kurzen Gesprächspause.

Turn (im Sinne von Rederecht) Solo (1).png
Mit dem folgenden Tonbeispiel kann der Rederechtswechsel auditiv nachvollzogen werden:
Verwandte Begriffe
Relevanter Wissensrahmen (Frame)
Turn (im Sinne von: Rederecht) evoziert den Turn-Taking-Frame.
In der Definition wurden die folgenden Frame-Elemente verwendet:
REDERECHT (verwendet als „Anrecht“)
GESPRÄCHSPARTNER_1 (verwendet als „anderer Gesprächsteilnehmer“)
GESPRÄCHSPARTNER_2 (verwendet als „Gesprächsteilnehmers“)
KOMMUNIKATIVES_MITTEL (verwendet als „Signale“)
Kategorie:
Ebene 1